In jedem Lebensalter ist es sinnvoll, sich um individuelle Vorsorgeregelungen zu kümmern. Denn auch nach einem Unfall oder im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung (Schlaganfall etc.) sind diese Erklärungen wichtig – für den Betroffenen, aber auch für Angehörige.
Mit einer Patientenverfügung gibt man Ärzten etc. eine verbindliche Anweisung, welche Behandlungen man als Patient wünscht, wenn man sich im Ernstfall selbst dazu nicht mehr äußern kann. Das sorgt für Klarheit und nimmt Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation im Zweifel zudem die erhebliche Last von den Schultern, eine richtige Entscheidung zu treffen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beziehen sich auf Vermögensfragen. Wichtig ist beides: Denn eine gesetzliche Betreuung oder Vollmacht des Ehegatten kennt das deutsche Recht nicht. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht sollte man deshalb eine Person bevollmächtigen, die eigenen (rechtsgeschäftlichen) Interessen ganz oder teilweise wahrzunehmen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Betreuungsverfügung nimmt man Einfluss darauf, wer vom Betreuungsgericht als Betreuer bestimmt wird, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Ich berate Sie über Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Vorsorgeerklärungen – einzeln oder im Paket – und unterstützen Sie, verbindliche Erklärungen nach Ihrem Willen zu gestalten.