Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den persönlichen Vorstellungen, ist es möglich, seinen Nachlass individuell zu regeln. So kann man z. B. mit einem (Ehegatten-) Testament oder Erbvertrag etc. die gesetzliche Erbfolge abändern und seinen Nachlass exakt nach eigenem Wunsch gestalten.
Ich unterstütze Sie in jedem Lebensalter, Ihren Nachlass individuell und verlässlich zu regeln: Ich berate umfassend über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge und entwickele bzw. gestalte letztwillige Verfügungen exakt nach Ihren Vorstellungen. Nicht zuletzt berate ich Sie auch über Möglichkeiten, durch Schenkungen zu Lebzeiten ggfs. für Steuererleichterungen für künftige Erben zu sorgen, und behalten dabei stets die Absicherung Ihrer eigenen, persönlichen finanziellen Lebensgrundlage im Blick (Wohnrecht etc.).
In all diesen Fällen greife ich in diesem Zusammenhang auch auf meine langjährige Erfahrung aus der Gestaltung und Beurkundung von letztwilligen Verfügungen als Notar zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst – auch wenn ich als Rechtsanwalt für Sie tätig werde.
Mein Beratungsangebot im Erbrecht umfasst u.a. folgende Leistungen
Klärung der gesetzlichen Erbfolge
Aufklärung über Enterbung inkl. Pflichtteilsanspruch
Beratung zu Fragen der Erbschaftssteuer
Beratung über Schenkungen zu Lebzeiten inkl. Beratung zu Wohnrecht, Rentenzahlungen und Gestaltung von Schenkungsvereinbarungen
Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie z. B. Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag inkl. Vermächtnisanordnungen etc.