Immobilien
Wegen ihrer regelmäßig großen wirtschaftlichen Bedeutung sind Verträge über Grundstücke und andere Immobilien (Haus, Eigentumswohnung etc.) immer beurkundungspflichtig, müssen also vor einem Notar abgeschlossen werden. Ohne die Einschaltung eines Notars ist die Übertragung von Immobilieneigentum in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.
Gleichwohl gibt es Konstellationen, in denen eine zusätzliche anwaltliche Beratung der Urkundsbeteiligten geboten ist, um deren Interessen effektiv geltend zu machen.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, sodass er Parteiinteressen zwar berücksichtigen, nicht aber gegenüber der anderen Partei vertreten darf.
Als Rechtsanwalt stehe ich immer auf der Seite der Partei und bin nur dieser verpflichtet.
Aus diesem Grund bin ich gerne Ihre Ansprechpartner, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf benötigen. Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob es um eine individuelle Immobilie geht oder aber Bauträgerprojekte. In diesen und allen anderen denkbaren Konstellationen stelle ich gerne mein Wissen und meine jahrzahntelange Erfahrung mit Immobilienprojekten in Ihren Dienst.
Mein Beratungsangebot im Bereich Immobilien umfasst
- Grundstückskaufverträge für bebaute & unbebaute Grundstücke
- Wohnungskaufverträge
- Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Immobilienübertragungen, z. B. Schenkungen unter Ehegatten etc.
- Vereinbarung von Wohnrechten, Nießbrauch und anderen Dienstbarkeiten
- Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte)
- Teilungserklärungen, Bildung von Wohnungseigentum
- Bestellung und Löschung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)
- Bestellung von Vorkaufsrechten
- Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen