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Rechtsgebiet

Vererben & Schenken

Das gesetzliche Erbrecht legt exakt fest, was mit einem Nachlass geschieht, wenn eine Person verstirbt ohne eine letztwillige Verfügung wie z. B. ein Testament zu hinterlassen: Es erben grundsätzlich Nachkommen und Ehepartner, ggfs. Geschwister oder Eltern, ggf. ungeliebte ferne Verwandte.

Das gesetzliche Erbrecht wird jedoch oft nicht allen Vorstellungen gerecht, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll. Das gilt für Personen jeder Altersgruppe, vor allem aber auch für Personen, bei denen die familiäre Situation nicht dem traditionellen (Familien-) Bild des gesetzlichen Erbrechts entspricht: so sollten z. B. unverheiratete Paare, Kinderlose, vor allem Patchwork-Familien, aber auch Unternehmer von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, um den eigenen Nachlass in den richtigen Händen und ggfs. ihre Nachfolge gesichert zu wissen.

In allen Konstellationen, in denen man nicht auf das gesetzliche Erbrecht vertrauen will oder kann ist es deshalb wichtig, dem eigenen Willen mit letztwilligen Verfügungen rechtsverbindlich Ausdruck zu verleihen.

Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihren Nachlass exakt nach Ihren Vorstellungen und Ihrer familiären Situation zu gestalten oder auch mit Schenkungen zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits frühzeitig mit der Übertragung von Vermögen auf spätere Erben zu beginnen. Ich prüfe zudem gerne, ob Ihre bisherigen letztwilligen Verfügungen noch Ihrem aktuellen Willen und der aktuellen Familiensituation entsprechen, z. B. nach einer Scheidung, der Geburt von Kindern, Enkeln etc.

Nicht zuletzt unterstütze ich Erben nach einem Erbfall, z. B. im Erbscheinverfahren.

In allen Konstellationen bringe ich in die anwaltliche Arbeit im Erbrecht auch jahrelange Erfahrung aus der erbrechtlichen Arbeit als Notar ein. Das ermöglicht mir, passende Lösungen für Sie zu entwickeln, die sich auch zu einem späteren Zeitpunkt als zuverlässig erweisen.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Erbrecht umfasst insbesondere

  • Prüfung gemeinschaftlicher Testamente oder Erbverträge von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern
  • Prüfung von Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
  • Enterbung
  • Prüfung von Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und Erfüllung von Vermächtnissen betreffend Immobilien