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Rechtsgebiet

Erben und Erbengemeinschaften

Erben und Erbengemeinschaften oder Personen, die enterbt wurden, sehen sich oftmals unvorhergesehen mit einer Vielzahl (erb-)rechtlicher Fragestellungen konfrontiert:
  • Welche Rechte, welche Pflichten hat man als Erbe?
  • Wie ist das rechtliche Verhältnis in der Erbengemeinschaft und wie kann man eine Erbengemeinschaft ggfs. friedlich und effizient auflösen bzw. auseinandersetzen?
  • Kann man ein Testament anfechten?
Und nicht zuletzt:
  • Welche Ansprüche hat man, wenn man enterbt wurde, und wie setzt man ggfs. seinen Pflichtteilsanspruch effizient durch?
Diese und andere Fragen beantworten ich Ihnen gerne und unterstützen Sie nach einem Erbfall rechtlich kompetent und mit gutem menschlichem Gespür für die Situation. Dabei greife ich immer auch auf meine langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit als Notar zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst.

Mein Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Erben umfasst u.a. folgende Leistungen

  • Analyse letztwilliger Verfügungen
  • Unterstützung im Erbscheinverfahren
  • Beratung über Ausschlagung einer Erbschaft
  • Anfechtung Testament etc.
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung Vermächtnisansprüchen