Rechtsgebiet
Erben und Erbengemeinschaften
Erben und Erbengemeinschaften oder Personen, die enterbt wurden, sehen sich oftmals unvorhergesehen mit einer Vielzahl (erb-)rechtlicher Fragestellungen konfrontiert:
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Welche Rechte, welche Pflichten hat man als Erbe?
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Wie ist das rechtliche Verhältnis in der Erbengemeinschaft und wie kann man eine Erbengemeinschaft ggfs. friedlich und effizient auflösen bzw. auseinandersetzen?
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Kann man ein Testament anfechten?
Und nicht zuletzt:
Diese und andere Fragen beantworten ich Ihnen gerne und unterstützen Sie nach einem Erbfall rechtlich kompetent und mit gutem menschlichem Gespür für die Situation. Dabei greife ich immer auch auf meine langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit als Notar zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst.