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Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt berate, betreue und vertrete ich Sie in den notariellen Themengebieten, insbesondere Immobilienrecht, Erbrecht und darüber hinaus im Arbeitsrecht.

Arbeitnehmer

Anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer nicht nur hilfreich, wenn es bereits zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber gekommen ist: sie kann beispielsweise auch von Vorteil sein, wenn im laufenden Arbeitsverhältnis Fragen zum Anspruch auf „Teilzeit“ oder Elternzeit entstehen, man als Arbeitnehmer kündigen will oder ein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet werden soll.

Vor allem aber, wenn es zu einem rechtlichen Konflikt im Arbeitsverhältnis kommt, wird anwaltliche Unterstützung unentbehrlich, um Rechte und Ansprüche effizient verteidigen bzw. durchsetzen zu können. Das gilt im Falle eine Abmahnung, einer (fristlosen) Arbeitgeber-Kündigung, aber auch im Zusammenhang mit Arbeitszeugnis, ausstehenden Lohnzahlungen etc.

Deshalb sind wir gerne Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Beratung im Arbeitsrecht benötigen oder Unterstützung in einer Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Beratungs- und Leistungsangebot im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer umfasst u.a.:

  • Prüfung / Verhandlung Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag etc.
  • Beantwortung Fragen Anspruch auf Teilzeit / Elternteilzeit / Pflegeteilzeit
  • Beantwortung Fragen zu Eigenkündigung, ALG-Sperre etc.
  • Klärung Fragen Elternzeit / Elterngeld etc.
  • Beratung zu Befristung Arbeitsverhältnis
  • Prüfung / Verhandlung Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung
  • Beratung bei Abmahnung
  • Prüfung fristlose Kündigung / ordentliche Kündigung
  • Prüfung Änderungskündigung
  • Kündigungsschutzklage vor Arbeitsgericht deutschlandweit
  • Analyse Arbeitszeugnis
  • (gerichtliche) Durchsetzung Zeugnisanspruch / Zeugnis­korrektur­anspruch
  • (gerichtliche) Durchsetzung ausstehende Lohn-/ Gehaltsansprüche

Arbeitgeber

Unternehmen kommen regelmäßig mit Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht in Berührung: angefangen bei rechtlich korrekten Stellenanzeigen, über den Abschluss möglichst passender Arbeitsverträge und Rechtsfragen im laufenden Arbeitsverhältnis (Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz etc.) bis hin zu Fragen rund um Abmahnung, Kündigung und Arbeitszeugnis.

Bei all diesen Themen gilt es, gut informiert zu sein und viel zu beachten, um als Arbeitgeber nicht Ansprüchen und Klagen ausgesetzt zu sein, die vermeidbar sind.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht: beratend in allen Rechtsfragen, die sich im Arbeitsrecht ergeben können, gestaltend wenn es darum geht, Verträge zu erstellen oder zu verhandeln, und natürlich als Vertreter Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Unsere Beratungs- und Leistungsangebot im Arbeitsrecht für Arbeitgeber umfasst u.a.:

  • Beratung im Bewerbungsverfahren (AGG etc.)
  • Erstellen (Muster-) Arbeitsverträge / Geschäftsführervertrag
  • Gestaltung Verträge über freie Mitarbeit
  • Beantwortung Fragen Anspruch auf Elternteilzeit / Pflegeteilzeit
  • Beratung zu Anspruch auf Elternzeit, Elternzeit­vertretung, Befristung etc.
  • Erstellen / Verhandlung Aufhebungsvertrag
  • Beratung bei zu Abmahnung, Kündigungsmöglichkeiten
  • Prüfung fristlose Kündigung / ordentliche Kündigung / Änderungskündigung
  • gerichtliche Vertretung Kündigungsschutzklage 
  • Vorbereitung / Prüfung Arbeitszeugnisse
  • Abwehr von Arbeitnehmerklagen , Zeugniskorrektur, Lohn-/ Gehaltsklagen etc.

Kosten

Die Höhe der Kosten für eine notarielle Tätigkeit oder anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach Art, Umfang und dem Gegenstandswert der jeweiligen Tätigkeit. Deshalb ist es nicht möglich, eine generelle Aussage zu den Kosten notarieller Unterstützung oder einer anwaltlichen Beratung und Vertretung zu machen.

Gesetzliche Gebühren für Notare

Eine Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Notar über notarielle Gebühren ist gesetzlich verboten. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung der notariellen Gebühren nach strengen gesetzlichen Vorgaben, von denen der Notar nicht abweichen darf. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei immer nach dem sogenannten Geschäftswert, den der Notar nach gesetzlichen Vorschriften ermitteln muss. Die Rechnungsstellung der Notare wird in regelmäßigen Abständen von der gerichtlichen Dienstaufsicht überprüft. Sie können demzufolge sicher sein, dass Sie in keinem Fall höhere Gebühren zahlen werden als bei irgendeinem anderen Notar. Ebenso können Sie sicher sein, dass Aussagen, wonach bei anderen Notaren eine günstigere Beurkundung möglich wäre, unseriös und mit Sicherheit falsch sind. Derartige Aussagen dienen nur Ihrer Täuschung.

Natürlich achten wir aber bei der Gestaltung notarieller Urkunden immer darauf, dass für unsere Mandanten der kostengünstigste Weg im Rahmen der Gestaltung von Urkunden gewählt wird.

Gesetzliche Gebühren für Rechtsanwälte

Grundlage für die Berechnung der Gebühren für Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir informieren Sie im Rahmen des Erstgespräches kostenlos und unverbindlich über die Höhe der entstehenden Gebühren für unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt, bevor wir für Sie aktiv werden. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns weiter beauftragen.

Die Berechnung der Kosten für unsere Tätigkeit erfolgt nach dem Gebührenwert Ihres individuellen Falles. Anhand des Gebührenwertes ist die Höhe der zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren aus dem RVG bzw. seiner verbindlichen Gebührentabelle verlässlich ablesbar.