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Notarkanzlei


Als Notar unterstütze ich mit meinem Team Privatleute und Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen: So sind wir Ansprechpartner für alle rechtlichen Themen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, für die Gestaltung und Beurkundung von letztwilligen Verfügungen. Aber auch, wenn es um notarielle Vertragsgestaltung geht, z. B. für Unternehmen oder um Beglaubigungen etc., sind wir gerne für Sie da.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der individuellen Gestaltung und Beurkundung von Erklärungen, Vereinbarungen, Verfügungen oder Verträgen und der damit verbundenen rechtlichen Beratung. Haben Sie ein Anliegen, bei dem wir als Notar nicht „nur“ beurkunden, sehen wir es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, Sie zunächst individuell rechtlich zu beraten. Denn gerade wenn es um Angelegenheiten geht, bei denen ein Notar hinzuzuziehen ist, ist es wichtig, dass Sie gut informiert sind, um hinsichtlich Ihrer Entscheidungen persö       nlich und rechtlich sicher zu sein. Nicht umsonst sieht das deutsche Recht die Notwendigkeit der notariellen Form, insbesondere bei Grundstückskaufverträgen, Erbverträgen und Vollstreckungsunterwerfungen vor, um Menschen in wichtigen Rechtsangelegenheiten vor übereilten Entscheidungen zu bewahren.

Kurzfristige und im Ablauf effiziente Termine sehen wir dabei als Service, vor allem im Zusammenhang mit einfachen Beurkundungen. Und dennoch werden Sie bei uns nicht „durchgeschleust“: Schnelligkeit, Flexibilität und Service bedeuten bei uns in der Kanzlei keinen Verlust an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und vor allem Freundlichkeit. Das ist uns wichtig.

Immobilien

Wegen ihrer regelmäßig großen wirtschaftlichen Bedeutung sind Verträge über Grundstücke und andere Immobilien (Haus, Eigentumswohnung etc.) immer beurkundungspflichtig, müssen also vor einem Notar abgeschlossen werden. Ohne die Einschaltung eines Notars ist die Übertragung von Immobilieneigentum in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.

Aus diesem Grund sind wir gerne Ihre Ansprechpartner, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf benötigen. Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob es um eine individuelle Immobilie geht oder aber Bauträgerprojekte. In diesen und allen anderen denkbaren Konstellationen stellen wir gerne unser Wissen und unsere jahrzahntelange Erfahrung mit Immobilienprojekten in Ihren Dienst.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Immobilien umfasst

  • Grundstückskaufverträge für bebaute & unbebaute Grundstücke
  • Wohnungskaufverträge
  • Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Immobilienübertragungen, z. B. Schenkungen unter Ehegatten etc.
  • Vereinbarung von Wohnrechten, Nießbrauch und anderen Dienstbarkeiten
  • Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte)
  • Teilungserklärungen, Bildung von Wohnungseigentum
  • Bestellung und Löschung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)
  • Bestellung von Vorkaufsrechten
  • Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen

Vererben & Schenken

Das gesetzliche Erbrecht legt exakt fest, was mit einem Nachlass geschieht, wenn eine Person verstirbt ohne eine letztwillige Verfügung wie z. B. ein Testament zu hinterlassen: Es erben grundsätzlich Nachkommen und Ehepartner, ggfs. Geschwister oder Eltern, ggf. ungeliebte ferne Verwandte.

Das gesetzliche Erbrecht wird jedoch oft nicht allen Vorstellungen gerecht, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll. Das gilt für Personen jeder Altersgruppe, vor allem aber auch für Personen, bei denen die familiäre Situation nicht dem traditionellen (Familien-) Bild des gesetzlichen Erbrechts entspricht: so sollten z. B. unverheiratete Paare, Kinderlose, vor allem Patchwork-Familien, aber auch Unternehmer von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, um den eigenen Nachlass in den richtigen Händen und ggfs. ihre Nachfolge gesichert zu wissen.

In allen Konstellationen, in denen man nicht auf das gesetzliche Erbrecht vertrauen will oder kann ist es deshalb wichtig, dem eigenen Willen mit letztwilligen Verfügungen rechtsverbindlich Ausdruck zu verleihen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Nachlass exakt nach Ihren Vorstellungen und Ihrer familiären Situation zu gestalten oder auch mit Schenkungen zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits frühzeitig mit der Übertragung von Vermögen auf spätere Erben zu beginnen. Wir prüfen zudem gerne, ob Ihre bisherigen letztwilligen Verfügungen noch Ihrem aktuellen Willen und der aktuellen Familiensituation entsprechen, z. B. nach einer Scheidung, der Geburt von Kindern, Enkeln etc. Nicht zuletzt unterstütze ich Erben nach einem Erbfall, z. B. im Erbscheinverfahren oder mit der Beglaubigung von Erbausschlagungserklärungen.

In allen Konstellationen bringen wir in die notarielle Arbeit im Erbrecht auch jahrelange Erfahrung aus der erbrechtlichen Arbeit als Rechtsanwalt ein. Das ermöglicht uns, passende Lösungen für Sie zu entwickeln, die sich auch zu einem späteren Zeitpunkt als zuverlässig erweisen.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Erbrecht umfasst insbesondere

  • (gemeinschaftliche) Testamente oder Erbverträge von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern
  • Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
  • Verwahrung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
  • Enterbung
  • Erbscheinsanträge
  • Erbschaftsausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbauseinandersetzungen und Erfüllung von Vermächtnissen betreffend Immobilien

Vorsorge

In jedem Lebensalter ist es sinnvoll, sich um individuelle Vorsorgeregelungen zu kümmern. Denn auch nach einem Unfall oder im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung (Schlaganfall etc.) sind diese Erklärungen wichtig – für den Betroffenen, aber auch für Angehörige.

Mit einer Patientenverfügung gibt man Ärzten etc. eine verbindliche Anweisung, welche Behandlungen man als Patient wünscht, wenn man sich im Ernstfall selbst dazu nicht mehr äußern kann. Das sorgt für Klarheit und nimmt Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation im Zweifel zudem die erhebliche Last von den Schultern, eine richtige Entscheidung zu treffen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beziehen sich auf Vermögensfragen. Wichtig ist beides: Denn eine gesetzliche Betreuung oder Vollmacht des Ehegatten kennt das deutsche Recht nicht. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht sollte man deshalb eine Person bevollmächtigen, die eigenen (rechtsgeschäftlichen) Interessen ganz oder teilweise wahrzunehmen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Betreuungsverfügung nimmt man Einfluss darauf, wer vom Betreuungsgericht als Betreuer bestimmt wird, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird.

Wir beraten Sie über Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Vorsorgeerklärungen – einzeln oder im Paket – und unterstützen Sie, verbindliche Erklärungen nach Ihrem Willen zu gestalten.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Vorsorge umfasst u.a.:

  • Beratung zum Inhalt von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung
  • Gestaltung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung für Privatpersonen
  • Beratung zu Unternehmervollmachten & Gestaltung der Vollmachten

Beglaubigungen

Notare sind nicht zuletzt Ansprechpartner und Anlaufstellen, wenn es um die schlichte Beglaubigung von Unterschriften, Kopien, Abschriften etc. geht, aber auch beispielsweise um Vereinsregisteranmeldungen etc.

Vor allem in diesen „unkomplizierten“ Fällen, in denen die Mitwirkung eines Notars aber dennoch unverzichtbar ist, legen wir Wert darauf, Ihnen auch kurzfristig einen Termin anbieten zu können. Sprechen Sie uns gerne direkt darauf an.

  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Beglaubigung von Kopien / Abschriften von Dokumenten (z. B. Zeugnissen)
  • Einsichten in das Grundbuch und das Handelsregister
  • Vereinsregisteranmeldungen

Nachlass gestalten

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den persönlichen Vorstellungen, ist es möglich, seinen Nachlass individuell zu regeln. So kann man z. B. mit einem (Ehegatten-) Testament oder Erbvertrag etc. die gesetzliche Erbfolge abändern und seinen Nachlass exakt nach eigenem Wunsch gestalten.

Wir unterstützen Sie in jedem Lebensalter, Ihren Nachlass individuell und verlässlich zu regeln: Wir beraten umfassend über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge und entwickeln bzw. gestalten letztwillige Verfügungen exakt nach Ihren Vorstellungen. Nicht zuletzt beraten wir Sie auch über Möglichkeiten, durch Schenkungen zu Lebzeiten ggfs. für Steuererleichterungen für künftige Erben zu sorgen, und behalten dabei stets die Absicherung Ihrer eigenen, persönlichen finanziellen Lebensgrundlage im Blick (Wohnrecht etc.).

In all diesen Fällen greifen wir in diesem Zusammenhang auch auf unsere langjährige Erfahrung aus der Gestaltung und Beurkundung von letztwilligen Verfügungen als Notar zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst – auch wenn wir als Rechtsanwalt für Sie tätig werden.

Unser Beratungsangebot im Erbrecht umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Klärung der gesetzlichen Erbfolge
  • Aufklärung über Enterbung inkl. Pflichtteilsanspruch
  • Beratung zu Fragen der Erbschaftssteuer
  • Beratung über Schenkungen zu Lebzeiten inkl. Beratung zu Wohnrecht, Rentenzahlungen und Gestaltung von Schenkungsvereinbarungen
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie z. B. Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag inkl. Vermächtnisanordnungen etc.
  • Gestaltung von Unternehmertestamenten / Unternehmensnachfolge
  • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

Erben und Erbengemeinschaften

Erben und Erbengemeinschaften oder Personen, die enterbt wurden, sehen sich oftmals unvorhergesehen mit einer Vielzahl (erb-)rechtlicher Fragestellungen konfrontiert:

-Welche Rechte, welche Pflichten hat man als Erbe?

-Wie ist das rechtliche Verhältnis in der Erbengemeinschaft und wie kann man eine Erbengemeinschaft ggfs. friedlich und effizient auflösen bzw. auseinandersetzen?

-Kann man ein Testament anfechten?

Und nicht zuletzt:

-Welche Ansprüche hat man, wenn man enterbt wurde, und wie setzt man ggfs. seinen Pflichtteilsanspruch effizient durch?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und unterstützen Sie nach einem Erbfall rechtlich kompetent und mit gutem menschlichem Gespür für die Situation. Dabei greifen wir immer auch auf unsere langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit als Notar zurück und stellen diese Erfahrung gerne in Ihren Dienst.

Unser Beratungs- und Leistungsangebot im Bereich Erben umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Analyse letztwilliger Verfügungen
  • Unterstützung im Erbscheinsverfahren
  • Beratung über Ausschlagung einer Erbschaft
  • Anfechtung Testament etc.
  • Beratung / Betreuung / Verwaltung Erbengemeinschaft
  • Beantwortung von Fragen zur  Erbschaftssteuer
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung Vermächtnisansprüchen